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Upländer Bauernmolkerei GmbH

AGB

1. Vertragsabschluss
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle, auch für zukünftige Aufträge. Etwaige Abweichungen sowie entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Käufers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.
 Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens - auch ohne schriftliche Auftragsbestätigung - mit Übergabe bzw. Abnahme der Ware durch den Käufer zustande. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge. Ohne unsere schriftliche Bestätigung haften wir nicht für Erklärungen unserer Beauftragten. 

2. Lieferpflicht
Im Falle höherer Gewalt oder bei sonstigen außergewöhnlichen Ereignissen, die außerhalb unseres Einflussbereiches stehen, z.B. Streik, behördliche Verfügung, Betriebs- und Verkehrsstörungen, mangelnde Rohstofflieferung, die die Lieferungen unmöglich machen, oder leicht fahrlässig verschuldete Beeinträchtigung unserer Liefermöglichkeit, sind wir von der Lieferpflicht entbunden. Der Käufer kann in diesem Fall die Bestellung widerrufen, wenn eine angemessene Nachfrist ohne rechtfertigenden Grund von uns nicht eingehalten wird. Eine Schadensersatzpflicht unsererseits besteht nicht. 
Wir sind berechtigt, Aufträge in Teillieferungen auszuführen, soweit dies dem Käufer zumutbar ist. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Käufer innerhalb angemessener Frist abzurufen.

3. Zahlungsbedingungen
Gültig ist die jeweilige Preisliste oder der vereinbarte Preis zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Zahlung des Kaufpreises hat - sofern nicht anders vereinbart ist - sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Wechsel und Schecks, die wir als Zahlungsmittel ablehnen können, gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Wechsel und Diskontspesen gehen zulasten des Käufers. Bei Überschreitung des Zahlungstermins werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank fällig.

Der Käufer kann Rechnungen nur innerhalb einer Woche beanstanden, Beanstandungen berechtigen nicht zum Zahlungsaufschub. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen eigenen Gewährleistungsansprüchen den Kaufpreis zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen, es sei denn, diese Gegenforderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen werden alle unsere Forderungen sofort fällig. Für noch vorliegende, unausgeführte Lieferungsverträge können wir Nachnahme oder Vorkasse verlangen oder unter Ausschluss irgendwelcher Schadensersatzansprüche gegen uns (und ohne Zahlungsnachfrist) vom Vertrag zurücktreten.

4. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an der gelieferten Ware behalten wir uns bis zur Erfüllung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung gegen den Käufer vor. Bis dahin kann die Verfügung über die Ware nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs erfolgen. Die daraus entstehenden Forderungen gegen Dritte gelten als sicherheitshalber an uns abgetreten. Bei Weiterverkauf gegen Barzahlung tritt der Erlös unmittelbar an die Stelle der Ware, wobei die Übergabe des Erlöses dadurch ersetzt wird, dass der Käufer den Geldbetrag als Verwahrer besitzt. Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren oder auf die auf uns übergegangenen Forderungen sind sofort zu melden. Der Eigentumsvorbehalt geht trotz Aufnahme der Forderung in einen kontokorrentmäßigen Saldo und dessen Anerkennung nicht unter. Im Falle der Verarbeitung, der Verbindung, der Vermischung und Vermengung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum an der neuen Sache, sondern stellt diese als unser Beauftragter her. Die neue Sache wird damit zur Vorbehaltsware und der Käufer soll Verwahrer derselben sein. Im Übrigen gilt Abs. 1 entsprechend.

Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten die Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.

5. Inkasso
Zur Annahme von Zahlungsmitteln sind nur die von uns hierzu bevollmächtigten Personen berechtigt. Auslieferungsfahrer sind nur dann inkassoberechtigt, wenn sie im Besitz eines gültigen Inkassoausweises von uns sind.

6. Mängelrüge
Die Ware ist sofort bei Empfang zu prüfen. Etwaige Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens vor Ablauf des Empfangstages, fernmündlich zu erheben. Mängelrügen bei Milch müssen sofort erhoben werden. Eine ordnungsgemäße Kühleinrichtung und Kühlung bei dem Käufer wird vorausgesetzt.

Sofern wir nicht Hersteller der gelieferten Ware sind, können Ansprüche aus mangelhafter Ware gegen uns nur in dem Umfang erhoben werden, in welchem der Hersteller uns gegenüber haftet. Bei berechtigten Beanstandungen erhält der Käufer nach unserem Ermessen eine kostenlose Ersatzlieferung oder eine Warengutschrift gegen Rückgabe der Ware. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Das Reklamationsrecht erlischt, sobald die Ware vermischt, vermengt, be- oder verarbeitet wird.

7. Zustellung
Soweit Zustellung an den Käufer vereinbart wird, sind wir hierzu nur verpflichtet, wenn die technischen Möglichkeiten für eine Zustellung bei uns und dem Käufer vorliegen und die Kosten für die Zustellung gedeckt werden. Soweit bei Zustellung der Ware an den Käufer dieser nicht zur üblichen Zeit am Abladeplatz anwesend ist, erfolgt die Abstellung am vereinbarten Abladeplatz ausschließlich auf Risiko des Käufers.

8. Versandrisiko

Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch dann, wenn die Ware frachtfrei von uns zu liefern ist. Bei Übernahme der Ware durch die Transportfahrzeuge geht das Risiko auf den Käufer über.

9. Retouren
Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist eine Rückgabe ausgelieferter Ware nicht möglich. Wird dennoch Ware zurückgegeben, so gilt die Warenrückgabe nicht als Anerkennung einer Gutschrift, auch wenn der Warenempfang quittiert wird.

10. Leergut
Die von uns dem Käufer überlassenen Leihgegenstände (z. B. Kästen, Paletten, Transportbehälter, Kannen und Flaschen) bleiben auch bei Pfandhinterlegung unser Eigentum. Sie sind vom Käufer nach zweckbestimmtem Gebrauch sofort in einwandfreiem Zustand an uns zurückzugeben, andernfalls sind wir berechtigt, die Wiederbeschaffungskosten in Rechnung zu stellen. Einweg-Emballagen werden nicht zurückgenommen.

11. Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Willingen-Usseln.

12. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist für beide Teile das für den Sitz unseres Unternehmens zuständige Amts- oder Landgericht.

13. Wirksamkeit
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen zur Folge.

Gefördert durch

Neu­ausrichtung der Molkerei mit Standort­erweiterungInvestition Rahmtanks, Becher­maschinen­erweiterung und LaborgerätInvestition in eine Becher­abfüll­anlageMehr Platz für Bio-Milch
Käse Wein AbendErlebe eine Sinfonie des Geschmacks

Bald gibt es neue Termine für den Käse Wein Abend im Herbst!

Freitag, 26.04.24 - ausgebucht!
Freitag, 10.05.24 - ausgebucht!
Freitag, 24.05.24 - ausgebucht!
          - Sommerpause -

Bitte beachten: Am Tag des Käse-Wein Abends schließt das Muhseum um 16:00 Uhr!

Wir freuen uns auf euch im Upländer Milchmuhseum!

Zur Anmeldung im Museum
Vogel trifft WieseUpländer im neuen Look:

Mit der frechen Social-Media-Kampagne „Wir haben einen Vogel“
stellen wir ein relaunchtes Verpackungsdesign vor.
Im neuen Outfit steht die Weidehaltung und deren
Vorteile für die Vogelvielfalt im Mittelpunkt.

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