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Upländer Bauernmolkerei GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Käse & Wein - Abend

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Teilnahme am Käse & Wein -Abend und kulinarischen Veranstaltungen, die von Upländer Bauernmolkerei GmbH, Korbacher Str. 6, 34508 Willingen-Usseln (nachfolgend „Veranstalter“) durchgeführt werden.
Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erkennt der Teilnehmer diese AGB an. 

2. Online-Buchung und Vertragsschluss
Die Darstellung der Veranstaltungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Buchung.
Die Anmeldung zur Veranstaltung erfolgt über die vom Veranstalter vorgesehenen Anmeldewege. Der Vertrag kommt erst durch die Buchungsbestätigung des Veranstalters per E-Mail oder durch die Bereitstellung eines Tickets zustande.
Der Veranstalter speichert den Vertragstext nicht dauerhaft für den Teilnehmer. Die Buchungsdaten und diese AGB können vor Abschluss des Buchungsvorgangs gespeichert oder ausgedruckt werden. 

3. Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen
Die Teilnahmegebühr ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung.
Sofern nicht anders vereinbart, ist die Teilnahmegebühr innerhalb von 4 Werktagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, sofern die Teilnahmegebühr bis zum Veranstaltungsbeginn nicht vollständig bezahlt wurde. 

4. Leistungen
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung.
Änderungen des Programms, der Referenten oder des Ablaufs bleiben vorbehalten, soweit diese den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändern. 

5. Rücktritt und Stornierung durch Teilnehmer
Eine Stornierung durch den Teilnehmer ist nicht möglich.
Die Benennung eines Ersatzteilnehmers durch den Teilnehmer ist möglich. 

6. Absage oder Änderungen durch den Veranstalter
Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verlegen. Wichtige Gründe sind insbesondere:

  • Erkrankung des Referenten oder anderer Schlüsselpersonen,
  • zu geringe Teilnehmerzahl,
  • höhere Gewalt,
  • behördliche Anordnungen,
  • Sicherheitsgründe.   

Für bereits gezahlte Teilnahmegebühren kann ein Ersatztermin gebucht werden. Barauszahlung nicht möglich!
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder Verdienstausfallkosten, sind ausgeschlossen, soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Veranstalters vorliegt. 

6.a) Mindestteilnehmerzahl
Der Veranstalter ist berechtigt, Veranstaltungen abzusagen, wenn die in der Veranstaltungsbeschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
Für bereits gezahlte Teilnahmegebühren kann ein Ersatztermin gebucht werden. 
Ersatztermine werden bekanntgegeben. 

7. Hausrecht und Verhalten der Teilnehmer
Der Veranstalter übt während der Veranstaltung das Hausrecht aus.
Teilnehmer haben den Anweisungen des Veranstalters, seiner Mitarbeiter und Beauftragten Folge zu leisten.
Teilnehmer können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn sie:

  • den Ablauf erheblich stören,
  • andere Teilnehmer gefährden,
  • gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen,
  • den Anweisungen des Veranstalters wiederholt nicht nachkommen. 
    In diesen Fällen erfolgt keine Erstattung der Teilnahmegebühr. 

8. Lebensmittel, Allergien und Unverträglichkeiten
Die Teilnahme erfolgt eigenverantwortlich. Trotz sorgfältiger Auswahl und Kennzeichnung der Zutaten können Kreuzkontaminationen nicht vollständig ausgeschlossen werden. 

9. Alkoholverkostungen
Die Teilnahme an Verkostungen alkoholischer Getränke ist ausschließlich Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. 

10. Genussticket
Der Veranstalter bietet Genusstickets über die Teilnahme am Käse & Wein-Abend für X Personen an. Genusstickets können ausschließlich für Leistungen des Veranstalters eingelöst werden. Genusstickets müssen in voller Höhe eingelöst werden, die Ausstellung von Restbeträgen ist nicht möglich.
Eine Barauszahlung eines Genusstickets ist ausgeschlossen. 
Genusstickets sind übertragbar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Sofern keine längere Frist vorgeschrieben ist, gilt für Genusstickets eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem das Genussticket erworben wurde.
Bei Verlust, Diebstahl oder Unleserlichkeit eines Genusstickets übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
Eine Einlösung mehrerer Genusstickets für eine Buchung ist zulässig, sofern technisch möglich. 

11. Haftung
Der Veranstalter haftet uneingeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Soweit gesetzlich zulässig, ist eine weitergehende Haftung ausgeschlossen. 

12. Foto- und Videoaufnahmen
Während der Veranstaltung können Foto-, Ton- und Videoaufnahmen erstellt werden.
Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass solche Aufnahmen, auf denen er erkennbar ist, zur Berichterstattung sowie für Werbe- und Marketingzwecke des Veranstalters verwendet werden können.
Teilnehmer können berechtigte Einwände gegen die Nutzung ihrer Aufnahmen vor Ort gegenüber dem Veranstalter geltend machen. 

13. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.
Nähere Informationen sind der Datenschutzerklärung des Veranstalters zu entnehmen. 

14. Widerrufsrecht
Verbrauchern steht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht zu, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
Da die angebotenen Seminare und kulinarischen Veranstaltungen zu festgelegten Terminen stattfinden, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die vertraglich vereinbarten Stornierungsbedingungen gemäß diesen AGB bleiben hiervon unberührt. 

15. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Unsere EU-Förderprojekte

Technische Investition zur Steigerung der Produktqualität und Erweiterung von Verpackungseinheiten (Kartonierer)Kauf eines Steigenaufrichters für BecherprodukteNeu­ausrichtung der Molkerei mit Standort­erweiterungInvestition Rahmtanks, Becher­maschinen­erweiterung und LaborgerätInvestition in eine Becher­abfüll­anlageMehr Platz für Bio-Milch
Käse Wein AbendErlebe eine Sinfonie des Geschmacks

Liebe Freundinnen und Freunde unserer Käse- & Weinabende,

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Ihr Team der Upländer Bauernmolkerei 🧀🍷


Bitte beachten: Am Tag des Käse-Wein Abends schließt das Muhseum um 15:30 Uhr!

Wir freuen uns auf euch im Upländer Milchmuhseum!